Dienstag, 30. April 2013

Landgericht Berlin entscheidet gegen Booking.com: „Beliebtheit“ darf nicht käuflich sein

(PREGAS) Booking.com darf Hotels nicht länger nach vermeintlicher „Beliebtheit“ auflisten / Hotels zu noch höheren Provisionszahlungen verleitet / Luthe: „Transparenz bei Rankingkriterien aber noch deutlich ausbaufähig“Das Landgericht Berlin bestätigte in der vergangenen Woche im Hauptsacheverfahren die einstweilige Verfügung gegen das Buchungsportal Booking.com aus August 2011, die die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erwirkt hatte. Damit darf nun der europäische Marktführer…





Quelle: http://www.pregas.de

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